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Wegfall der AU-Plakette ab 01.Januar 2010 Die Ära der AU-Plakette geht zu Ende – Ab 1. Januar 2010 wird keine AU-Plakette mehr geklebt. Die Abgasuntersuchung wird in die Hauptuntersuchung integriert. Brauchen wir also bald neue Fahrzeugkennzeichen? Nein, sicherlich nicht. Das Kleben einer AU-Plakette hat nichts mit einem neuen Fahrzeugkennzeichen zu tun. Bisher waren die Abgasuntersuchung, kurz AU, und die Hauptuntersuchung, also HU, zwei voneinander unabhängige Vorgänge. Diese wurden durch die HU-Plakette am hinteren Kfz-Kennzeichen und durch die AUPlakette am vorderen Kfz-Kennzeichen deutlich gemacht. Durch die mehrfach verschärfte Abgasgesetzgebung hat die Untersuchung der Abgase an Kraftfahrzeugen seit ihrer Einführung im April 1985 immer mehr an Bedeutung gewonnen. Diese beiden Untersuchungsarten wurden nun zusammengefasst. Was genau wird denn nun ab 2010 anders? Ab dem 1. Januar 2010 ist die „Untersuchung der Abgase“ — wie sie in Zukunft heißt — ein fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge. Für Fahrzeuge mit Onboard-Diagnosesystem (OBD) ist dies bereits seit dem 01.04.2006 Standard. In diesem Zuge entfällt die Anbringung einer AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Die Untersuchung der Abgase darf wie bisher von den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ oder einer anerkannten AU-Werkstatt durchgeführt werden. Die Untersuchung darf maximal einen Monat vor der Fälligkeit der HU durchgeführt und dokumentiert werden. Bei der HU führt der GTÜ-Prüfingenieur die Untersuchung der Abgase gleich selbst durch, es sei denn er bekommt die Prüfbescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt ausgehändigt. Dann wird diese Teil des Untersuchungsberichts der Hauptuntersuchung und sollte entsprechend aufbewahrt werden. TIPP: Die Untersuchung der Abgase ist Bestandteil der HU, wird jedoch auf einem separaten Formular ausgewiesen. Für die Bescheinigung der Abgase besteht zwar keine Aufbewahrungspflicht für den Halter, die GTÜ empfiehlt jedoch, die Bescheinigung zusammen mit dem HU-Bericht bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren. Klebt künftig nur noch eine Plakette am Fahrzeug?Ja. Da die „Untersuchung der Abgase“ zukünftig ein Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, wird die Fälligkeit nur noch mit der HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen angezeigt. Die Anbringung einer AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt daher mit einer nach dem 1. Januar 2010 durchgeführten Hauptuntersuchung. Die alte AU-Plakette wird dann vom GTÜ-Prüfingenieur entfernt. TIPP: Es werden ab dem 1. Januar 2010 keine neuen AU-Plaketten vergeben. Bitte lassen Sie Ihre AU-Plakette nach dem 1. Januar 2010 bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf dem vorderen Kennzeichen. HINWEIS: Sollten nach dem Entfernen der AU-Plakette Kratzspuren oder Kleberreste auf dem Kennzeichen verbleiben, können diese auf Wunsch kostenlos bei allen teilnehmenden GTÜ-Partnern mit einer speziellen Reparaturplakette abgedeckt werden (keine Pflicht — lediglich optisch schöner). Eine ähnliche Lösung wird auch für Kennzeichen mit Hartplaketten angeboten. Fragen Sie einfach Ihren GTÜ- Prüfingenieur des Autohaus Metzner. Wie verhält es sich mit den Plakettenlaufzeiten? Die Laufzeit der „Untersuchung der Abgase“ ist mit der Laufzeit der Hauptuntersuchung identisch. Wo steht der Hinweis zur Fälligkeit der nächsten Untersuchung? Hier erhalten Sie die Information zum Download
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